Am 26. November 2013 erschien in der «Basler Zeitung» (BaZ) unter dem Titel «Krumme Geschäfte mit `Regio Aktuell`» ein Artikel von Daniel Wahl. Der Untertitel lautete: «Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Anwalt Daniel Staehelin und Treuhänder X.». Ausgangspunkt des Artikels ist ein Bericht des «SonntagsBlick».
Dieser soll berichtet haben, die Basler Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen rund um die Vorgänge der GTS Verlag AG, die das Magazin «Regio Aktuell» herausgibt, auf den renommierten Kollegen von X., Daniel Staehelin, Professor und Basler Anwalt, ausgedehnt.
Dies habe X. dazu veranlasst, seine Gegenoffensive gegen den ermittelnden Staatsanwalt Karl Aschmann zu intensivieren. Wie Staatsanwaltschaftssprecher Peter Gill aber bestätigt habe, sehe die Sache für den Treuhänder X. ernst aus. Und ebenso für dessen ehemaligen Weggefährten Robert Gloor, Herausgeber des Baselbieter Magazins «Regio Aktuell». Beide habe die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung, der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung sowie des mehrfachen Steuerbetrugs angeklagt. Die BaZ beleuchtet die Hintergründe dieser Anklage.
Am 17. Dezember 2013 reichte X. beim Schweizer Presserat Beschwerde ein gegen die Berichterstattung der BaZ vom 26. und 27. November 2014. Der Beschwerdeführer beklagt eine Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verankerten Wahrheitsgebots. Im Artikel vom 26. November 2013 schreibe Daniel Wahl: «Wie Stawa-Sprecher Peter Gill bestätigt, sieht die Sache ernst aus für den Treuhänder X.» Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt halte jedoch fest, sie habe zum Verfahren gegen X. und andere weder eine Medienmitteilung verfasst noch eine Einschätzung der Prozesschancen vorgenommen.
Mit Schreiben datiert vom 24. Januar 2014, beim Presserat eingegangen am 1. April 2014, nahm die anwaltlich vertretene BaZ-Redaktion Stellung. Sie beantragte, nicht auf die Beschwerde einzutreten oder diese als unbegründet abzuweisen.
Gemäss Presserat hat die «Basler Zeitung» mit den Artikeln «Krumme Geschäfte mit `Regio Aktuel`» vom 26. November 2013 sowie «X.`s verzweifelter Kampf gegen die Justiz» vom 27. November 2013 Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Wahrheitspflicht) verletzt, indem sie dem Sprecher der Staatsanwaltschaft eine falsche Aussage in den Mund legte. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. Die «Basler Zeitung» hat Ziffer 3 (Unterschlagen von Informationen) sowie Ziffer 5 (Berichtigung) der «Erklärung» nicht verletzt.