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Dienstag
11.09.2001

Der Zürcher Rechtsanwalt und Publizist Ludwig A. Minelli hat einen Rechtsstreit gegen die «Weltwoche» verloren. Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Zürcher Obergerichts vom Mai 2000. Die Gerichte weisen die Klage Minellis wegen Persönlichkeitsverletzung ab. Angesichts seiner Prominenz müsse Minelli in Kauf nehmen, dass über seine Person und seine Tätigkeiten öffentlich berichtet werde, schreibt das Bundesgericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Auf Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sei das «Weltwoche»-Porträt nicht widerrechtlich. Auf die gleichzeitige staatsrechtliche Beschwerde trat das Bundesgericht nicht ein. Anlass zum Rechtsstreit war ein im August 1993 in der «Weltwoche» veröffentlichtes Porträt über Minelli, dessen Titel lautete: «Wenn der alte Wilderer zum Jagdaufseher wird». Geschildert wurde Minellis Wandlung vom linken Journalisten und Juristen zum Verbündeten von Denner-Chef Karl Schweri und scharfen Medienwächter. Minelli hatte zuerst dem «Weltwoche»-Autor die Veröffentlichung des Porträts untersagt und dann wegen «schwerer Persönlichkeitsverletzung» gegen die Zeitung geklagt. Die von Minelli beanstandete Bezeichnung «Wilderer» beurteilte das Bundesgericht als zulässig. Es stützte die Argumentation der Vorinstanz, wonach «Wilderer» treffend eine Facette von Minellis Persönlichkeit charakterisiere. Minelli setze sich mitunter über gesellschaftliche Normen hinweg, indem er beispielsweise Kontrahenten beschimpfe oder lächerlich mache.