Die Nachrichtensendung «10 vor 10» von SF DRS und die «SonntagsZeitung» haben in ihren Berichten über einen Zigarettenschmuggler wichtige Informationselemente unterschlagen, beanstandet der Schweizer Presserat am Freitag. Zudem könne auf das Anhörungsrecht nicht verzichtet werden, auch wenn der Betroffene in der Vergangenheit wiederholt abgelehnt hatte, sich zu äussern. In beiden Berichten sei zwar über eine Verurteilung des Mannes wegen Geldwäscherei in Italien die Rede, unerwähnt sei jedoch geblieben, so der Rat, dass der Mann wegen desselben Sachverhalts 1996 in der Schweiz freigesprochen worden war. Auch hätte der als Zigarettenschmuggler bekannte Mann vor Veröffentlichung der Berichte angehört werden sollen.
Freitag
16.03.2001