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Freitag
09.03.2001

Eine Spezialgesetzgebung für das Mediengesetz im Internet-Bereich und das Medienstrafrecht wird in naher Zukunft nötig werden. Dieses Fazit zog an der Tagung die Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie, Medien, Kriminalität und Justiz am Freitag. Mit der Berichterstattung über Straftaten erfüllen die Medien einen Informationsauftrag, wobei Verzerrungen nicht ausgeschlossen werden können. Damit stelle sich die Frage nach der sozialen Verantwortung der Medien und dem Einfluss auf die Strafrechtspraxis. Das kürzlich revidierte Medienstrafrecht beantworte nur teilweise, wo bei der medialen Wiedergabe von Verbrechen von Staates wegen eingegriffen werden sollte. Das Strafrecht widerspiegle ein ambivalentes Verhältnis zu den Medien, indem diese einerseits als «Wachhunde der Demokratie» akzeptiert seien, andererseits nicht beliebig zubeissen dürften. Auch stosse die Anwendbarkeit des Rechts im Internet-Bereich an Grenzen, da neue technische und juristische Hindernisse das Ungenügen der jetzigen «diffusen Formulierung» aufzeigten.