Einmal mehr wird eine Krankenkasse wegen besonders aggressiver Werbung am Rande der Legalität zurückgepfiffen. Die Swica muss auf Veranlassung des Bundesamts für Privatversicherungen (BPV) ihre Werbung für eine Komplementärmedizin-Zusatzversicherung ändern. Der Swica wird vorgeworfen, sie dränge ihre Kunden geradezu zum Abschluss einer Versicherung für Methoden der Alternativmedizin, die seit dem 1. Juli nicht mehr in der Grundversicherung enthalten sind. Die Swica-Kunden müssten nämlich explizit die neue Zusatzversicherung ablehnen, ansonsten gelte diese für sie.
Für das BPV verstösst das Vorgehen gegen das Wettbewerbsgesetz, bestätigte BPV-Sprecher Patrick Jecklin am Freitag einen Bericht der «Tribune de Genève». Und die Verkaufsmethode sei besonders aggressiv. Das BPV verlange in solchen Fällen die Annullierung von Verträgen und dass die Krankenkassen ihre Kundschaft informiert. Swica, die rund 560 000 Versicherte zählt, weist die Kritik zurück «Wir haben diese Formel der Einfachheit halber verwendet, unter Zeit- und Spardruck», sagte ihr Sprecher Philipp Lutz auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Und neunzig Prozent unserer Versicherten haben bereits eine solche Zusatzversicherung.»
Rund 5000 abschlägige Bescheide habe die Swica erhalten, und nur 3 Versicherte hätten Reklamationen angebracht, sagte der Sprecher. Nichtsdestotrotz habe das BPV veranlasst, dass die Swica ab Anfang nächster Woche einen Fragebogen an alle Versicherten schickt, die sich nicht geäussert haben. Nur wer klar deklariere, die neue Zusatzversicherung abschliessen zu wollen, erhalte dafür einen Vertrag. Das BPV ist in der Vergangenheit bereits mehrmals wegen ähnlicher Fälle gegen Krankenkassen eingeschritten.
Sonntag
14.08.2005