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Freitag
07.12.2001

Der Sekretär der SVP Stadt Zürich und neun weitere Angeklagte, die wegen Rassendiskriminierung in einer Abstimmungskampagne vor dem Bezirksgericht Zürich standen, wurden freigesprochen. Die Angeklagten standen wegen der Polit-Kampagne «Kosovo-Albaner Nein» vor dem Kadi. Der Einzelrichter begründete das Urteil damit, dass «die Plakate und Inserate nicht zu Hass oder Diskriminierung gegen Kosovo-Albaner aufgerufen haben und ebensowenig eine Herabsetzung der Kosovo-Albaner bewirkten». Die Affiche sei zudem durch ein SVP-Logo «klar als Abstimmungsplakat erkennbar», hielt der Richter weiter fest. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJZ), die das Verfahren in Gang gebracht hatten, legten bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung ein. Auch die Caritas Zürich zeigte sich unzufrieden über das Urteil. Das Gericht habe es verpasst, klare Leitplanken für künftige öffentliche Kampagnen im Zusammenhang mit ausländerpolitischen Abstimmungen zu setzen, heisst es in einer Mitteilung des Hilfswerkes. Der Bezirksanwalt hatte für den SVP-Parteisekretär Karl Schroeder, der die Kampagne in Auftrag gegeben hatte, 3 000 Franken Busse beantragt. Auch den Auftragnehmer des Werbebüros und den Grafiker der Plakate sowie Inserate-Chefs verschiedener Zeitungen sollten zur Kasse gebeten werden. Mehr dazu: Prozess um SVP-Kampagne beendet