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Montag
22.01.2001

Beim Bau von Antennenanlagen müssen Nutzen und Schutz in Einklang gebracht werden. Im Auftrag von Bundesrat Moritz Leuenberger und der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Kantone sowie des Städte- und des Gemeindeverbandes Empfehlungen erarbeitet. Die in der Schweiz tätigen Betreiber der Mobilfunknetze wirkten ebenfalls mit. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) wird aus diesen Empfehlungen verbindliche Auflagen aufstellen und diese in die Konzessionen der GSM-, UMTS- und WLL-Betreiber aufnehmen. Dies soll sicherstellen, dass ein gesamtschweizerisch einheitlicher Standard bei der Koordination von Antennenanlagen gewährleistet ist.