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Donnerstag
30.08.2012

Der Konflikt um die TV-Konzession für das Versorgungsgebiet Ostschweiz dürfte auch nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten von Tele Ostschweiz (TVO) weitergehen. Denn Mitbewerber Tele Säntis, der gegen die Konzessionierung von TVO Beschwerde eingelegt hatte, prüft den Weiterzug des Gerichtsentscheids an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.

«In einer ersten Beurteilung gehen wir davon aus, dass eine Konzessionierung an ein Unternehmen, das die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährdet, gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung verstossen könnte», sagte Günter Heuberger, Geschäftsführer von Tele Top und Initiator von Tele Säntis, am Mittwoch auf Nachfrage des Klein Reports. Gemeint ist mit diesem Unternehmen die Besitzerin von TVO, die zur NZZ Mediengruppe gehörende Tagblatt Medien AG. Diese besitzt neben dem TV-Sender und dem «St. Galler Tagblatt» auch Radio FM1.

Geschützt ist das Recht auf freie Meinungsäusserung in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Doch was erhofft sich Heuberger von diesem Schritt? «Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der EMRK verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei ist, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen», erklärte der Medienunternehmer dem Klein Report. Zurzeit habe man mit den Vorarbeiten für den Weiterzug des Urteils an das Gericht in Strassburg wegen Verletzung von Artikel 10 der EMRK begonnen. Die Beschwerdefrist laufe in sechs Monaten ab.

Beschwert hatte sich Tele Säntis vor Bundesverwaltungsgericht gegen einen Entscheid des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Dieses kam im November 2011 aufgrund eines Gutachtens der Wettbewerbskommission (Weko) zum Schluss, dass die Tagblatt Medien nur im Radiobereich eine marktbeherrschende Stellung hätten - und dass damit durch die Konzessionierung von TVO keine Gefährung der Meinungs- und Angebotsvielfalt vorliegen würde. Weiter hatte der Sender beanstandet, dass das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Vorhaltungen von Tele Säntis wegen des Lobbyings der Tagblatt Medien bei Regierungen und Politikern nicht untersucht hätte.

«Das Bundesverwaltungsgericht schrieb im Urteil dazu, dass `das politische Lobbying im Rahmen der Konzessionsvorgabe sowie der Festlegung der Fernsehversorgungsgebiete ausserhalb der Thematik einer Missbrauchsprüfung` sei», so Heuberger am Mittwoch gegenüber dem Klein Report.