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Mittwoch
03.12.2025

TV / Radio

KonzessionvonRadioGrischableibtbeiSomediaberichtetderKleinReport

Das juristische Gezerre um die Konzession von Radio Grischa ist entschieden: Der von Roger Schawinski und Stefan Bühler weitergezogene Entscheid ihres Revisionsgesuchs der Radio Alpin Grischa AG für das Versorgungsgebiet Graubünden–Glarus ist vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden.

«Damit bleibt die Konzession für die Jahre 2025 bis 2034 endgültig bei Radio Grischa», teilte der Somedia-Verlag am Mittwochmorgen mit. Für Radio Grischa bedeute der Entscheid endgültige Rechtssicherheit.

«Es liegt kein gesetzlicher Revisionsgrund vor, weshalb nicht erneut über die Vergabe der Konzession zu entscheiden ist», erklärte das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) habe am 11. Januar 2024 die Radiokonzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz–Glarus der Radio Alpin Grischa AG, die damals in Gründung war, erteilt.

In einem Urteil vom 23. Januar 2025 hat das selbe Gericht eine Beschwerde gegen die Konzessionsvergabe gutgeheissen und die Konzession der Südostschweiz Radio AG, also dem Somedia-Verlag, erteilt.

Gegen dieses Urteil bestand kein ordentliches Rechtsmittel, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch den Ablauf beschreibt.

«Die Radio Alpin Grischa AG stellte beim BVGer in der Folge ein Revisionsgesuch und beantragte, es sei das Urteil vom 23. Januar 2025 aufzuheben und neu zu entscheiden.»