«Tages-Anzeiger» und «Blick» liegen sich mal wieder in den Haaren. Per Gegendarstellung lässt Ringier einen Beitrag mit dem aufreizenden Titel «`Sonntagsblick`-Chefs verhindern Holenweger-Artikel» dementieren. Doch der «Tagi» hält «an seiner Darstellung grundsätzlich fest». Das Problem: Ringier hatte sich geweigert, zu internen Abläufen Stellung zu nehmen.
Wie transparent verhalten sich Medien in eigener Sache? Erstellt ist folgender Vorgang: Der neue «Blick»-Politchef Michael Perricone schrieb im Vorfeld des Prozesses gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger einen Artikel, in dem der Journalist Daniel Ammann als eine Art Kronzeuge für das Versagen der Bundesanwaltschaft in diesem Fall auftrat. Perricone lieferte sein Stück ab und verreiste in die Ferien. Doch seine ausführliche Prozessvorschau wurde von seinen Vorgesetzten gekippt.
Diesen Vorgang machte Maurice Thiriet im «Tagi» vom 30. April publik und sprach dabei von einem «Grabenkampf innerhalb der Redaktion». Bundeshaus-Redaktor Henry Habegger, der seit Jahren zugunsten der Bundesanwaltschaft schreibt, habe den Oberpublizisten des Hauses, Frank A. Meyer, eingeschaltet. Ammann hatte seine Recherchen dummerweise in der SVP-nahen «Weltwoche» publiziert, für gewisse Ringier-Leute Grund genug, eine Gegenposition einzunehmen. Da Meyer dem «Tagi» «nie Auskunft gebe» und sich Habegger «grundsätzlich nicht zu solchen Interna» äussere, brachte der «Tagi» die Geschichte trotzdem.
Am letzten Samstag nun die wortreiche Gegendarstellung von «Sonntagsblick»-Chefredaktor Karsten Witzmann, wonach die Darstellung Thiriets «unrichtig» sei. Der Artikel von Perricone sei nicht bereits gelayoutet im Redaktionssystem gestanden und sei deshalb auch nicht «kurz vor Redaktionsschluss aus dem Blatt gekippt» worden. Auch der «Richtungsstreit» sei «falsch», «es gibt keinen Eingriff und keinen Richtungsstreit». Die Tatsache, dass es den Artikel gab und Kronzeuge Ammann ihn gegengelesen hat, dementiert Witzmann allerdings nicht ...
Nur in einem Punkt zeigt sich der «Tages-Anzeiger» reuig: Es stimme tatsächlich nicht, dass Habegger alt Bundesrat Christoph Blocher im Zusammenhang mit der Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher «krimineller Mithilfe» bezichtigt habe. Die Kontroverse lässt zwei Schlüsse zu: 1. Auch die Gegendarstellung eines Medienunternehmens braucht nicht wahr zu sein. 2. Transparenz in eigener Sache fällt gerade Medienschaffenden äusserst schwer.