Roger Federer, Michelle Hunziker und weitere prominente Schweizer sind wegen mutmasslicher Schleichwerbung ins Visier des Konsumentenschutzes geraten. Dieser fordert nun schärfere Bestimmungen im Umgang mit versteckter Werbung in den sozialen Medien.
Auch der Snowboarder Iouri Podladtchikov, die Radrennfahrerin Jolanda Neff und das It-Girl Xenia Tchoumitcheva gehören zur Gruppe derjenigen, die als Negativbeispiele herhalten müssen. In verschiedenen Instagram-Beiträgen, in denen die Promis Produkte, Firmen oder Geschäfte anpreisen, fehle ein Hinweis, dass es sich dabei um Werbung handelt.
Der Konsumentenschutz hat deshalb gegen die fünf Berühmtheiten Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eingereicht, wie die Berner Stiftung am Montag mitteilte. Bei Federer und Co. sei «klar, dass Werbe- und Sponsorengelder fliessen», da es sich um «professionelle Influencer mit Werbeverträgen und teilweise einem Management» handle.
Geschäftsleiterin Sara Stalder erklärte: «Prominente Sportlerinnen, Künstler oder Influencerinnen haben grossen Einfluss auf ihre zum Teil sehr jungen Follower. Umso wichtiger ist, dass sie offenlegen, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll finden, sondern fürs Loben bezahlt werden.»
Ernsthafte Konsequenzen oder gar eine Busse haben die Promis von der Lauterkeitskommission aber nicht zu befürchten. Die Kommission könne «fehlbare Influencer oder Firmen nicht mit Sanktionen, sondern nur mit einer Ermahnung belangen», schreibt der Konsumentenschutz.
Im Gegensatz zu den umliegenden Ländern würden in der Schweiz klare Regeln fehlen, wie genau Werbung in den sozialen Medien deklariert werden muss. Der Konsumentenschutz wünsche sich hier auch bei den Influencern mehr Klarheit und Transparenz.