Wie teuer kommt Werbeauftraggeber die Verwendung von Musikstücken in Online-Kampagnen zu stehen? Über diese Frage lagen sich der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) und die Verwertungsgesellschaft Suisa seit Monaten in der Haaren. Nun liegt ein Kompromiss auf dem Tisch.
Der Streit geht auf Anfang 2016 zurück, als die Suisa neue Lizenzpreise für die Nutzung von Musik in Online-Werbekampagnen von bis zu 3,3 Prozent der Mediaspendings einführte. Die Werbeauftraggeber wurden zudem verpflichtet, der Verwertungsgesellschaft das Mediabudget, den Namen des Komponisten, die Spot-Länge sowie den Musikanteil zu melden.
Das ging dem SWA zu weit. Der Branchenverband lehnte die Lizenzpreise ab, das Meldeprozedere war ihm zu kompliziert. Man setzte sich mit der Suisa an den Verhandlungstisch, konnte sich aber nicht einigen.
Daher musste im Januar 2017 zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Werbe-Auftraggeberverband nochmals «im kleinen Kreis» nachverhandelt werden. Dem «Kompromiss», der dabei herauskam, hat der SWA-Vorstand nun grünes Licht geben, wie der Verband am Dienstag die Vorgeschichte der Einigung schildert.
Neu müssen die Werbeauftraggeber weniger Informationen an die Suisa mitteilen. Grundlage ist eine «Selbstdeklaration», wobei die Suisa bei Bedarf nachhaken darf. Zudem wurde die komplizierte «pro rata»-Berechnung des Musikanteils an der Gesamtlänge des Spots gestrichen. «Der Preis für die Lizenzierung beträgt neu 2,15 Prozent der Kosten der Platzierung der Spots auf den Plattformen Dritter», erklärt der Verband die Preisgestaltung.
Die Suisa will seit letztem Jahr die Lizenz für das Zugänglichmachen der Musik im Internet direkt an die Werbeauftraggeber vergeben. Dies im Unterschied zur Praxis bei TV und Radio, wo die Sender mit der Suisa abrechnen und die Kosten auf die Mediapreise schlagen. Mit dem Kompromiss sei jetzt eine für beide Seiten «akzeptable Regelung» gefunden worden, so der Verband.