Heidi Klum und der Sender «Pro Sieben» kommen mit einem blauen Auge davon: Trotz verschiedener Zuschauerbeschwerden ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zum Schluss gekommen, dass die Sendung «Germany`s Next Top Model» nicht gegen Jugendschutzbestimmungen verstösst.
Geprüft wurde die zehnte Staffel des Erfolgsformats, in dem immer wieder knapp bekleidete und teilweise sehr dünne junge Frauen zu sehen sind.
Nach den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStv) sind «Angebote unzulässig, wenn sie offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit» zu gefährden.
Nach Ansicht der Kommission verletzt die Model-Casting-Sendung diese Jugendschutzbestimmungen nicht. Die Sendung stelle eine Berufsrealität dar, in der ein kritikwürdiges Schlankheitsideal vorherrsche. Die mediale Darstellung der Modewelt mit ihren Anforderungen sei jedoch nicht als entwicklungsbeeinträchtigend oder gefährdend für Kinder und Jugendliche zu bewerten.
Kritische Kommentare, beispielsweise die Aussage «Du bist zu dick», wurden ausdrücklich auf die beruflichen Anforderungen an ein Laufstegmodel bezogen, begründet die KJM weiter. Und Moderatorin Heidi Klum habe im Laufe der Sendung den Kandidatinnen aufgezeigt, dass Hungern kein Weg sei.