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Freitag
11.03.2016

Medien / Publizistik

bild

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in der Sitzung von Mittwoch ein Angebot geprüft, das am 29. September 2015 auf bild.de veröffentlicht wurde. Dabei stellte das Gremium einen Verstoss gegen die Menschenwürde fest.

Beim geprüften Angebot handelt es sich um einen Bericht über den Syrienkrieg, welcher die Folgen von Bombenangriffen des syrischen Präsidenten Assad auf die Zivilbevölkerung thematisiert. Zu beanstanden hat die KJM in ihrer Medienmitteilung, dass bei der Illustration der Lage in Syrien verschiedene Fotografien von schwer verletzten oder toten Babys und Kindern gezeigt werden. Die Gesichter der Kinder sind dabei unverfremdet in Nahaufnahme zu sehen, sodass die Opfer identifizierbar sind.

Zwei der Darstellungen verstossen gegen die Bestimmungen zur Menschenwürde, da die Opfer auf diesen Bildern deutlich zu erkennen sind. Es bestehe kein berechtigtes Interesse an dieser Art der Darstellung, da eine Verpixelung der Bilder die Aussagekraft des Artikels nicht geschmälert hätte.

Verstösse gegen die Bestimmung zur Menschenwürde liegen insbesondere dann vor, wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden.

Die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet - die Kommission für Jugendmedienschutz - hat als Aufgabe für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.