Content:

Mittwoch
21.05.2003

Weil Regisseur Xavier Koller einen Polizisten mehrmals «Arschloch» nannte, ist der Oscar-Preisträger der Ehrverletzung angeklagt worden. Am Mittwoch war die Verhandlung - ohne den in den USA lebenden Koller und ohne einen Vertreter. Gemäss Anklageschrift fiel das Schimpfwort im Juni 2001 bei einer Verkehrskontrolle in Zürich. Der Taxifahrer, mit dem Koller unterwegs war, musste sich einem Alkoholtest unterziehen und die Tachoscheibe vorweisen. Koller stieg aus dem Taxi aus und verlangte eine Erklärung für die Kontrolle. Der Polizist forderte ihn auf, zurück zum Taxi zu gehen, worauf Koller erklärte, er «könne sich bewegen, wo und wie er wolle» (wo er Recht hat, hat er Recht).

Nach der dritten Aufforderung, im Taxi zu warten, benutzte Xavier Koller das Wort «Arschloch». Daraufhin, so der Polizist, habe er Koller «mit sanfter Gewalt» zum Taxi begleitet und einen Ausweis verlangt. Das Schimpfwort abermals aussprechend, wies sich der Regisseur aber erst nach der vierten Aufforderung mit einer ID aus. Wegen Ungehorsams wurde er vom Polizeirichter zu 100 Franken Busse verurteilt, legte dagegen aber Berufung ein. Noch ein letztes «Arschloch» fiel im Beisein von drei weiteren Polizisten, mit dem Hinweis Kollers, «es sei eine Genugtuung, einem Polizisten Arschloch auszuteilen».

Und jetzt kommts: Der Einzelrichter muss jetzt auf Grund der Aktenlage entscheiden, ob der Polizist dadurch in seiner «Ehre als Mensch und Polizist» verletzt wurde. Mit dem Urteil ist in mehreren Wochen zu rechnen.