Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass Kontrahenten sich in einem laufenden Verfahren eigentlich nicht öffentlich äussern, sondern dies tunlichst den juristisch korrekten Wortdrechseleien ihrer Anwälte überlassen sollten, um nur ja nichts zu präjudizieren. Der «Weltwoche»-Chefredaktor hat diese Woche genau das Gegenteil getan und zum Rundumschlag gegen die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) ausgeholt, als Kläger in einem Verfahren wegen Rufschädigung, das er angestrengt hatte und nach Unterliegen vor Zürcher Bezirksgericht an die nächste Instanz - das Obergericht - weiterzieht.
«Die `Weltwoche` gehört mir», ist Roger Köppels zentrale Aussage, «ich habe sie gekauft, ich habe den Kauf mit meinem persönlichen Vermögen und meinen Bankkrediten finanziert, mir gehören alle Aktien.» NZZ-Medienredaktor Rainer Stadler, ein Bekannter Köppels, hatte behauptet, es gebe edle Gönner im Hintergrund, Köppel sei gar kein richtiger Verleger, sondern nur ein «Scheinverleger». Was dieser unter anderem als Persönlichkeitsverletzung und Kreditschädigung empfand und ihn veranlasste, den Gerichtsweg zu beschreiten, «um die Wiederholung dieser Falschaussagen zu unterbinden».
Rainer Stadler, noch wenige Wochen vor der Publikation seiner Vorwürfe im Hause Köppel zu Gast, hat nach Köppels Worten mit ihm nie auch nur ein Wort über das Thema Besitzverhältnisse bei der «Weltwoche» gewechselt: «Ich meldete mich bei Kollege Stadler, damit ich wenigstens rückwirkend auf die Vorwürfe reagieren könnte. Das Begehren wurde abgelehnt, ich solle doch einen Leserbrief schreiben.» Den hat Köppel nun geschrieben, in seiner eigenen Zeitung.