Konsumentenorganisationen erheben Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen. Die TV-Spots gegen Werbeverbote, die zur Zeit ausgestrahlt werden, seien gesetzeswidrig. (Der Klein Report hat darüber berichtet.) Das Schweizer Fernsehen und die Allianz gegen Werbeverbote wehren sich und bestreiten dies. In ihrer Beschwerde verlangt die Stiftung für Konsumentenschutz, es müsse festgestellt werden, dass es sich bei den TV-Spots um politische Werbung handle, wie sie das Radio- und Fernsehgesetz verbietet. Sie dürften nicht mehr ausgestrahlt werden. Die Beschwerde wurde bei der Ombudsstelle DRS eingereicht. Josefa Haas, die Sprecherin der SRG, erklärte indes gegenüber der sda, das Verbot der politischen Werbung sei durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2001 eingeschränkt worden. Es gelte nur noch, wenn Werbung direkt auf Volksabstimmungen und Wahlen ziele. Die SRG sei deshalb sogar verpflichtet, politische Werbung zu zeigen. Da in absehbarer Zukunft keine Volksabstimmung über Werbeverbote angesetzt sei, gelte das auch für die nun beanstandeten TV-Spots.
Haas äusserte sich auch zum Vorwurf, die Werbespots seien im Fernsehen unentgeltlich gezeigt worden: Die Publisuisse, welche die SRG-Programme vermarktet, sei Mitglied der Allianz gegen Werbeverbote und habe - wie alle Mitglieder - zu den Kosten der Kampagne «mit Eigenleistungen beigetragen». Die Allianz gegen Werbeverbote verwahrte sich in einem Communiqué vom Freitag gegen «Zensurmassnahmen», wie sie die Konsumentenschützerinnen forderten. Sämtliche internationalen Studien bewiesen, dass Werbung keine Raucher oder Trinker schaffe, sondern bloss Marktanteile verschiebe, heisst es in der Mitteilung. Siehe auch Stiftung für Konsumentenschutz mit Beschwerde gegen SRG
Freitag
28.11.2003