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Montag
03.12.2012

Im Verein Freie Berufsjournalistinnen und -journalisten Zürich (FBZ) herrscht noch immer dicke Luft. Offenbar ist man sich im Vorstand der Unterorganisation von Impressum nicht einig, wie und wann eine ausserordentliche Vereinsversammlung anberaumt werden soll. Diese wurde nötig, weil es an der letzten Vereinsversammlung im Juni zum Eklat kam, nachdem die anwesenden Mitglieder den Vorschlägen des Vorstandes eine Abfuhr erteilten.

Der Vorstand hatte eine Lockerung der Mitgliederbestimmungen gefordert, damit nicht mehr nur die Mitglieder des Berufsverbandes Impressum als Aktivmitglieder volles Stimmrecht beim FBZ haben. Stattdessen beschloss die Versammlung, zu den Statuten von 2007 zurückzukehren, worauf der Vorstand geschlossen zurücktrat.

Virginia F. Bodmer-Altura war anschliessend damit beauftragt worden, eine Findungskommission zu bilden, damit an der ausserordentlichen Vereinsversammlung ein neuer Vorstand hätte gewählt werden können. In einem Schreiben hat sie nun aber für ein Verschieben der auf den 3. Dezember 2012 vorgesehenen ausserordentlichen Versammlung plädiert und gleichzeitig den Rücktritt als Präsidentin der Findungskommission sowie als FBZ-Sachwalterin aus «gesundheitlichen Gründen» erklärt.

Vorstandsmitglieder schlug Bodmer-Altura in der Zwischenzeit allerdings keine vor, sondern sie hat laut einem FBZ-Schreiben einen Antrag an das Bezirksgericht Zürich gestellt, «einen Sachwalter für die FBZ zu bestellen oder auf Grund der prekären finanziellen Vereinsfinanzen eine amtliche Vereinsauflösung zu verfügen». Sie wiederholte damit eine Forderung, die bereits an der Versammlung im Juni von den Gegnern der Lockerung der Mitgliederbestimmungen gefallen war.

Darauf reagiert das ehemalige FBZ-Vorstandsmitglied Ingrid Isermann mit Erstaunen. Sie schreibt: «Das Wichtigste vorweg: Der Verein kann nicht von Amtes wegen aufgelöst werden. Eine Auflösung des Vereins kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden. Eine Auflösung würde einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmen bedürfen. Die Generalversammlung kann wie angekündigt stattfinden.»

Beim FBZ-Vorstand seien drei Anträge eingegangen, die eine Fortführung des Vereins wollen und der Meinung sind, dass keine «prekäre Finanzlage» vorhanden sei. Gemäss Bilanz verfügt die Organisation über ein Vermögen von 12 625 Franken und in der Fürsorgestiftung sollen 240 000 Franken angehäuft worden sein.

Neben Isermann stellte auch die frühere Präsidentin Anita Hugi einen Antrag. Sie forderte erneut, dass die Mitgliederbestimmungen gelockert werden sollten. Ausserdem will sie statt «der Traktandierung einer Auflösung des Vereins das Traktandieren von Wahlen». Sollte der Verein bestehen bleiben und kein neuer Vorstand gefunden werden, müsste der FBZ bei der Vormundschaftsbehörde einen Beistand beantragen, da der Verein ohne Vorstand und Präsidium nicht handlungsfähig sei, so Hugi. Der Streit hat nun zwar schon einige Monate gedauert, eine Lösung zeichnet sich aber auch jetzt noch nicht ab.