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Freitag
24.01.2003

Das St. Galler Handelsgericht hat in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil eine Klage des Ostschweizer «Radios Top» gegen die «Tele Ostschweiz AG» (TVO) und den Chefredaktor des «St. Galler Tagblatts» abgewiesen. Es ging dabei um eine Aussage von Chefredaktor Gottlieb F. Höpli, «Radio-Top»-Geschäftsführer Günter Heuberger sei ein «Mini-Berlusconi». Zudem sei in der TVO-Sendung gesagt worden, bei «Radio Top» handle es sich um ein «Abfall-Radio». Hintergrund des Streits ist die hart umkämpfte Ostschweizer Medienszene, wobei die TVO und das zum NZZ-Imperium gehörende «St. Galler Tagblatt» auf der einen Seite stehen und Heuberger mit «Radio Top» und «Tele Top» auf der anderen.

In seinem Urteil hat das Handelsgericht verschiedene Unterlassungs- und Feststellungsklagen abgewiesen oder ist gar nicht darauf eingetreten. Inhaltlich befasst hat es sich hingegen mit dem Widerstand Heubergers gegen den «Mini-Berlusconi»-Vorwurf. Der Kläger sei aber gar nicht legitimiert, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, da er kein Wirtschaftssubjekt sei. Er müsste eine Persönlichkeitsverletzung geltend machen, hielt ihm das Gericht vor. Im Fall des «Abfallradio»-Ausdrucks gab das Gericht dem Kläger im Prinzip Recht: Dieser Ausdruck gehe zu weit und sei herabwürdigend. Allerdings sei dies in einer Talkrunde geäussert worden, und es habe ein Recht zur Gegendarstellung bestanden.

«Dieses Urteil war im fünfköpfigen Gericht sehr umstritten», sagte Heuberger am Freitag zum Klein Report. Er rechnet sich deshalb gute Chancen aus bei einem Weiterzug an das Bundesgericht. «Wir prüfen das ernsthaft, müssen allerdings noch die Begründung des Gerichts abwarten», sagte er. «Wir halten daran fest, dass die St. Galler-Tagblatt-Gruppe, der im Raum St. Gallen eine dominierende publizistische Stellung zukommt, in unkorrekter und stossender Weise gegen erfolgreiche Konkurrenten vorgeht.»