Werbeversprechen wie «klimaneutral» oder «nachhaltig» sind in die Kritik geraten. Marketingabteilungen verzichten immer häufiger auf die grünen Labels.
Manche Firmen haben dem Etikettenschwindel von Konkurrenten gar juristisch ein Ende gesetzt.
Per Motion wollte der Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker Ordnung in den Label-Wildwuchs bringen. Er forderte eine gesetzliche Regelung, damit umweltbezogene Werbeversprechen wie «nachhaltig», «umweltverträglich», «klimaverträglich» oder «ökologisch» in Zukunft nur noch verwendet werden, wenn sie durch staatlich anerkannte Standards belegt sind.
«Solche Werbeversprechen sollen auf überprüfbaren und öffentlich einsehbaren Belegen beruhen. Diese sollen nachweisen, dass der beworbene Gegenstand (Produkt, Dienstleistung, Unternehmen) klar definierten Anforderungen an die Schonung natürlicher Ressourcen sowie an die Minimierung des Eintrags schädlicher Stoffe und Substanzen in die Umwelt, einschliesslich des Ausstosses von Emissionen, die zur Verstärkung des natürlichen Treibhauseffekts beitragen, genügt», verlangte der im Dezember 2023 in den Ständerat aufgerückte SP-Politiker in der im März eingereichten Motion.
Nun hat Simon Stocker gegen Ende der Sommersession seinen Vorstoss zurückgezogen, wie er gegenüber dem Klein Report bestätigte.
«Es hat sich gezeigt, dass es für das Anliegen keine Mehrheit gibt im Rat. Zudem zeigt die Antwort des Bundesrates, dass sich etwas bewegt. Deshalb habe ich den Vorstoss zurückgezogen», so Stocker auf Nachfrage des Klein Reports.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme im Mai auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verwiesen, das ganz pauschal «unrichtige» oder «irreführende» Angaben über Waren oder Dienstleistungen verbietet.
Zudem hat das Parlament im Rahmen der CO2-Gesetzesrevision einen neuen Paragraphen verabschiedet, wonach unlauter handelt, wer Angaben «über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können».
Und schliesslich hat das Parlament in der Frühjahrssession 2024 eine neue Bestimmung im Umweltschutzgesetz verankert, die dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, Anforderungen an eine einheitliche, vergleichbare, sichtbare und verständliche Kennzeichnung von Informationen über Produkte zu verordnen. Ob das allerdings geschieht und wann, ist offen.