Im Seilziehen zwischen Südostschweiz-Verleger Hanspeter Lebrument (Radio Grischa) und den Bündner Lokalradio-Bewerbern Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel (Radio Südost) haben die bei der Konzessionserteilung im Herbst 2008 abgeblitzten Südost-Kandidaten einen weiteren Etappensieg errungen. Lebrument habe die Straf- und Zivilklagen gegen seine drei Konkurrenten «vollumfänglich zurückgezogen», teilte Stefan Bühler am Dienstag mit. Der Verleger und Präsident des Verbandes Schweizer Presse müsse Schawinski und Partner mit 18 690 Franken entschädigen und Gerichtskosten im Betrag von 5000 Franken übernehmen.
«Man hat mir gesagt, das könne noch Jahre dauern und Tausende von Franken kosten», sagte Hanspeter Lebrument dazu am Dienstag aus seinem Feriendomizil in Korsika gegenüber dem Klein Report, «da habe ich mir gesagt, das bringt es ja nicht, da jetzt ja dann der Entscheid wegen der Konzession fallen soll.»
Der Streit ist ein «Nebenkriegsschauplatz» zum zentralen Verfahren um die Konzessionserteilung. Hanspeter Lebrument hatte Klage gegen Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel wegen Ehr- und Persönlichkeitsverletzung in der Vernehmlassung für die Radiokonzession in der Region 32 Südostschweiz eingereicht. In einem Zwischenentscheid liess jetzt der Bezirksgerichtsausschuss Plessur «durchblicken, dass die Beschuldigten durchaus öffentliche Interessen schützen wollten» wie Bühler schreibt.
Bereits im Februar dieses Jahres hatten Schawinski, Bühler und Sigel Grund zum Jubeln gehabt, als das Bundesverwaltungsgericht ihrer Beschwerde gegen die Konzessionserteilung an Radio Grischa die aufschiebende Wirkung zugesprochen hatte. Den materiellen Entscheid erwarten Lebrument und die Radio-Südost-Bewerber noch für dieses Jahr. Worum es vor dem Bundesverwaltungsgericht geht: Bündner Radio-Hoffnung von Roger Schawinski bleibt
Dienstag
01.09.2009



