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Mittwoch
20.11.2002

Eine Klage des Tierschützers Erwin Kessler wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Berner Tageszeitung «Der Bund» ist abgewiesen worden, wie deren Chefredaktion am Mittwoch mitteilte: Das Bundesgericht hat ein Urteil der Thurgauer Justiz aufgehoben. Ein Redaktor des «Bund» hatte im Juni 2001 in einem Artikel geschrieben, Kessler unterhalte nachweislich Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene. Dagegen erhob der Tierschützer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung. Die Thurgauer Justiz gab dem Tierschützer Recht. Der Artikel der Berner Tageszeitung suggeriere, Kessler hätte nicht nur zu Revisionisten-, sondern auch zur Neonaziszene Kontakte. Da solche Kontakte nicht nachgewiesen seien, sei die Behauptung unwahr und persönlichkeitsverletzend, begründete die Thurgauer Justiz. Dagegen legte die Berner Tageszeitung beim Bundesgericht Berufung ein. «Der Bund» verwies auf eine Vielzahl von Belegen, die Kontakte Kesslers zur Revisionisten- und Neonaziszene nachwiesen. Dies führte gemäss den Angaben der Tageszeitung zu einem Schutz der Berufung und zur Abweisung der Klage des Tierschützers.