Bezirksrichter Ed Kinkeade in Dallas hat die Klage des Ehepaars Borer-Fielding gegen den Burda-Verlag und andere deutsche Verlagshäuser abgewiesen. Das Ehepaar hatte wegen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung geklagt. Die Klage ist bereits am Mittwoch abgewiesen worden, wie «10 vor 10» am Freitag berichtete. Es ging um die Berichterstattung in deutschen Medien über eine angebliche Liebesaffäre Borers, die auch in US-Medien publiziert wurde. Richter Ed Kinkeade stellte in seinen schriftlichen Ausführungen fest, dass der von Borer-Fielding behauptete Schaden auf Berichte in europäischen Medien zurückgehe. Diese Publikationen seien in Texas aber kaum verbreitet. «Die Artikel wurden auf deutsch geschrieben, in Deutschland publiziert und haben fast ausschliesslich Leser in Europa erreicht», heisst es in der Begründung. Der «Stern» beispielsweise habe etwa 40 Abonnenten in Texas.
Sonntag
15.02.2004