Ein Antrag der Musik- und Filmindustrie zur Schliessung der Tauschbörsen Grokster und Morpheus ist von Richter Stephen Wilson am Freitag in Los Angeles zurückgewiesen geworden. Das US-Bundesgericht befand, dass die Tauschbörsen keine Kontrolle über den Inhalt des über ihre Systeme getauschten Materials hätten. Zwar sei bekannt, dass Benutzer damit auch illegal urheberrechtlich geschützte Filme und Musikstücke tauschten. Jedoch sei unumstritten, dass die Börsen zu legitimen Zwecken genutzt würden und damit ähnlich wie Videorecorder nicht wegen des Missbrauchs verboten werden dürften. Richter Wilson verwies auf ein Urteil des Obersten Gerichts der USA im Jahr 1984 zu Videorecordern. Damals hatte die US-Filmindustrie versucht, unter Hinweis auf die Gefahr der Verletzung von Urheberrechten Videorecorder verbieten zu lassen.
Jack Valenti, der Lobbyist der Filmindustrie, bemängelte, die digitale Technologie der Tauschbörsen erlaube im Gegensatz zur analogen Technologie der Videorecorder die Herstellung unendlich vieler perfekter Kopien. «Der Unterschied zwischen analog und digital ist der Unterschied zwischen einem Blitz und einem Glühwürmchen.»
Wayne Rosso von der angegriffenen Tauschbörse Grokster meinte: «Es zeigt, dass der Richter die zu Grunde liegende Peer-to-Peer(P2P)-Technologie verstanden hat.» Dabei tauschen die Benutzer untereinander Daten aus, während ältere Systeme wie die inzwischen geschlossene Tauschbörse Napster zentral organisiert waren. «Wir hoffen, dass es ein klares Signal an die Inhaber der Urheberrechte sendet», sagte er. Die Industrie müsse mit den Börsen zusammenarbeiten, statt sie zu bekämpfen. Mehr dazu aus Deutschland: Medienunternehmer wollen gegen Raubkopierer vorgehen ... und alles zur Musiktauschbörse Napster im Archiv
Sonntag
27.04.2003