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Mittwoch
12.11.2014

IT / Telekom / Druck

Eine ehemalige iPhone-Nutzerin ärgerte sich darüber, dass einige SMS nicht mehr bei ihr ankamen, nachdem sie zum Konkurrenten Samsung gewechselt hatte. Nun hat eine kalifornische Richterin ihre Klage gegen Apple für zulässig erklärt.

Seit 2011 leitet Apple SMS über das eigene iMessage-Gateway statt über das herkömmliche SMS-Gateway. Zum Problem wird dies, wenn ein Nutzer sein Endgerät wechseln will, ohne seine Handynummer beim Service zu annullieren. Wenn ein anderer iPhone-Nutzer ein SMS über das iMessage-Gateway an ihn sendet, kommt die Nachricht nicht an.

Vor Kurzem hat der IT-Konzern daher ein Webformular aufgeschaltet, mit dem Nutzer ihre Rufnummer vom iMessage-Gateway abmelden können. Für die Klägerin kam dies jedoch zu spät. Die Richterin in Kalifornien hat die Parteien angewiesen, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Klägerin hat auch die Möglichkeit, eine Sammelklage einzureichen.