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Samstag
23.11.2002

Das Schweizer Fernsehen und Radio DRS haben eine Neuauflage der bisherigen Vereinbarung über die Behandlung kirchlicher Themen mit den drei Landeskirchen unterzeichnet. Am Freitag wurde das Papier im Kloster Fahr von TV-Direktor Peter Schellenberg und Radio-Direktor Walter Rüegg sowie Vertretern der Medienstellen der Landeskirchen unterschrieben. Es ersetzt das bisherige Grundlagenpapier aus dem Jahre 1979. Inhaltlich geht es um den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit den drei christlichen Kirchen sowie die Zusammenarbeit mit den Landeskrichen bei den als christlich deklarierten Sendungen. Bei denen wurde festgelegt, dass Personen einbezogen werden müssen, die eine theologische Ausbildung haben oder in einem kirchlichen Dienst stehen. Zudem haben die Kirchen bei der Auswahl ein Mitspracherecht.