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Donnerstag
15.10.2015

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Nach wie vor in Betrieb: kinox.to

Nach wie vor in Betrieb: kinox.to

Nachdem bereits 2012 Gründer und Betreiber Dirk B. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, erwischt es vier Jahre nach dem Ende von kino.to zwei weitere Helfer des Filmportals. Sie erhalten neben Geldstrafen auch Haftstrafen auf Bewährung.

Das Amtsgericht Leipzig hält gemäss Spiegel Online den Angeklagten zugute, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt haben. Obwohl sie einen Filehosting-Dienst betrieben haben, auf dem sich illegale Kopien von Filmen und Serienepisoden befanden, kommen sie mit Haftstrafen auf Bewährung davon. Richter Mathias Winderlich verurteilte den jüngeren Angeklagten (29) ausserdem zu einer Geldstrafe von 75 000 Euro, der Ältere (32) muss 1 500 Euro bezahlen.

Über kino.to landeten die Nutzer beim Dienst der Angeklagten, wodurch sie Werbeeinnahmen generierten. Beide gaben vor Gericht allerdings an, dass es für sie rückblickend kein lukratives Geschäftsmodell war.

Trotz den jüngsten Verurteilungen scheint der Kampf gegen Online-Streaminganbieter aussichtslos: Seit dem Ende von kino.to ist mit kinox.to ein neues Portal online. Auch gegen deren Betreiber wurden Haftbefehle ausgestellt, sie sind seit längerer Zeit auf der Flucht und unauffindbar.

Der Server kinox.to ist aber weiterhin online, weil den Ermittlern der Zugriff fehlt. Ausserdem stehen ohnehin weitere Ersatzdomains in den Startlöchern. Die langwierigen Ermittlungsverfahren können mit den flexiblen Internetseiten nicht Schritt halten.