Die beiden Geschäftsführer der Zuger Internetfirma «JUCOM Entertainment», die am 13. Oktober verhaftet worden waren, sind aus der U-Haft entlassen worden. Ihnen wird vorgeworfen, mit ihren Web-Seiten Kindern Zugang zu Pornografie verschafft zu haben. Zudem sollen sie über Links Surfern den Zugang zu Kinderpornografie ermöglicht haben. (Klein Report vom 16. Oktober) Gegenstand juristischer Abklärungen sind die Frage nach der Strafbarkeit der Links zu strafbaren Internetseiten sowie eine allfällige Mittäterschaft des betroffenen Internetproviders «PSINet». Der Untersuchungsrichter bestätigte auf Anfrage am Montag einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung». Das Strafmass für Kinderpornografie im Internet beträgt bis zu drei Jahren Haft oder 40 000 Fr. Busse.
Montag
23.10.2000