«Bibi & Tina - Voll verhext» ist der jüngste Kinderfilm, der in der Deutschschweiz zwei unterschiedliche Altersfreigaben erhalten hat. Während ihn die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film mit «6/4» (in Begleitung Erwachsener ab vier Jahren, Zutritt alleine ab sechs Jahren) eingestuft hat, gabs ausgerechnet im wichtigsten Schweizer Kinomarkt Zürich/ Winterthur vom Jugendfilmwesen ein «K8» (rechtliches Mindestalter sechs Jahre, empfohlen ab acht Jahren).
Stephanie Candinas, Schweizer Geschäftsführerin des Filmverleihs DCM, kann die unterschiedliche Einstufung nicht nachvollziehen: «Ich war sehr verblüfft und hätte mit diesem Ergebnis in einem liberalen Kanton Zürich nicht gerechnet», meint sie gegenüber dem Klein Report. In Deutschland habe der Kinderfilm sogar eine FSK 0 erhalten.
Doch wo liegen die Gründe? Inwiefern unterscheidet sich ein Kind in Bern, Basel oder St. Gallen von einem Gleichaltrigen in Zürich und Winterthur? «Mein subjektives Empfinden sagt mir, dass der Zeitgeist und die Trends der heutigen Kids keine kantonalen Grenzen kennen. Klar, vielleicht unterscheidet sich die Weltansicht eines Mädchens, das auf dem Land aufwächst von einem `Stadtmädchen`. Doch eine Sechsjährige in Bern wird die gleichen Games mit ihren Freundinnen spielen, dieselben Idole haben und die gleichen Popsongs hören wie ein gleichaltriges Mädchen in Zürich», meint Stephanie Candinas weiter.
Der Filmverleiher DCM hat zwar das Recht, Rekurs gegen die Altersfreigabe einzulegen und eine nochmalige Prüfung zu verlangen. Dies ist jedoch kostenintensiv und knapp vor Filmstart aus zeitlichen Gründen oft nicht mehr möglich. Die zuständigen Filmkommissionen waren für eine offzielle Stellungnahme nicht erreichbar. Letztlich liegt es einmal mehr im Ermessen jedes Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob ein Kind mit vier, sechs oder acht Jahren reif genug ist, um «Bibi & Tina 2» im Kino anzuschauen.