Ein allerletztes Quäntchen Hoffnung bleibt Kim Schmitz alias Dotcom: Ein Richter in Auckland hat am Dienstag seinem Rekurs stattgegeben und entschieden, dass das Auslieferungsbegehren der USA nochmals geprüft werden muss.
Dies nachdem im Dezember das Gericht zum Schluss kam, dass Dotcom und die drei Mitangeklagten Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die USA ausgeliefert werden können. Die US-Staatsanwälte verlangten die richterliche Prüfung des Auslieferungsgesuchs vorzuverschieben, der High Court in Auckland befand aber, der vertrackte Fall brauche Zeit. Der Entscheid wird im August erwartet.
Auf der von Kim Dotcom betriebenen Website Megaupload wurde urheberrechtlich geschütztes Film- und Musikmaterial verbreitet. In den USA drohen dem Deutschen mehrere Jahre Gefängnis.
Auf dem Höhepunkt liefen 4 Prozent des gesamten Traffics über die Megaupload-Site, den Film- und Musikunternehmen gingen gegen eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren durch die Lappen. 2010 verdiente Dotcom geschätzte 42 Millionen US-Dollar, wie «The New Zealand Herald» am Dienstag online schreibt.