Eine Satire-Aktion des Berliner Zentrums für politische Schönheit hat Konsequenzen: Die deutsche Bundesregierung hat vor Gericht ein manipuliertes Video gestoppt, in dem Kanzler Olaf Scholz vermeintlich ein Verbot der AfD verkündet.
Der Entscheid ist wegweisend, war es doch das erste Mal, dass sich ein deutsches Gericht mit künstlicher Intelligenz befasst hat.
Gemäss der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin darf das Video, in dem Olaf Scholz ein Verbot der AfD verkündet, nicht mehr verbreitet werden, wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet.
Kreiert hatte das Fake-Video das Zentrum für politische Schönheit. Die Politaktivisten wollen den Entscheid nicht hinnehmen.
Der Fake-Kanzler wirkt fast wie echt. Man muss schon sehr genau hinsehen, um den satirisch gemeinten Schwindel zu durchschauen.
In den Augen der Berliner Richters handelt es sich um ein Deepfake. Das geht gar nicht in einer Demokratie, selbst bei Satiere nicht. Es sei nicht zulässig, «gefälschte Nachrichten, die nicht ohne Weiteres als ,Fake News‘ erkennbar sind, zu verbreiten».
Denn die «Gewährleistung der eindeutigen und zutreffenden Zuordnung von Informationen zu deren Quelle ist elementare Voraussetzung des demokratischen Meinungsbildungsprozesses», begründete das Gericht den Entscheid.
Der Entscheid wird all jene bestärken, die derzeit fordern, dass KI-generierte Inhalte künftig obligatorisch deklariert werden müssen, findet der Klein Report.
Und der Entscheid wird die Euphorie all jener dämpfen, die träumen von den grenzenlosen Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz im Journalismus.