Content:

Montag
28.08.2023

Medien / Publizistik

Die Kreativbranche befürchtet, dass eine Kulturhandwerk durch Bildgeneratoren «wegrationalisiert» wird. (Bild © Syndicom)

Die Kreativbranche befürchtet, dass eine Kulturhandwerk durch Bildgeneratoren «wegrationalisiert» wird. (Bild © Syndicom)

Die künstliche Intelligenz (KI) ist gerade dabei, den Journalismus aufzurollen. Nicht nur manche Schreibenden haben weiche Knie. Auch viele Illustratoren und Grafikerinnen fragen sich, ob ihre Arbeit von den Bildgeneratoren an den Rand gedrängt wird.

Text-to-Image-Modelle wie zum Beispiel «Stable Diffusion» nutzen KI, um aus Zeilen Bilder zu erschaffen. Diese Bilder werden jedoch nicht aus dem nichts geschöpft; eine göttliche Intelligenz ist Stand heute noch nicht erfunden worden.

Vielmehr benötigen die Bildgeneratoren Daten, die sie in Form von Comics, Grafiken oder Illustrationen ohne Zustimmung der Urheber und Urheberinnen aus dem Internet absaugen und als Inspiration respektive statistisches Rohmaterial für ihre «Kreationen» nutzen. 

Nun haben die bei Syndicom gewerkschaftlich organisierten Illustratoren und Illustratorinnen ein Statement online gestellt, mit dem sie sich gegen die KI-Konkurrenz und mögliche Verletzungen des Urheberrechts wappnen.

«Als selbständige Illustratoren und Illustratorinnen müssen wir mit unserer Arbeit online präsent sein und sind somit konstant dem Risiko ausgesetzt, dass KI-Programme ohne unsere Zustimmung Bilder aus unseren Portfolios nutzen, um davon zu lernen. Dadurch werden wir unfreiwillig zur Grundlage für KI-generierten Output», beschreiben sie den Grundkonflikt.

Aus urheberrechtlicher Sicht stellt dies in der Schweiz bislang keine Rechtsverletzung dar. Eine Verletzung des Urheberrechts würde erst dann bestehen, wenn ein KI-Programm ein Bild generiert, das zweifelsfrei als eine Kopie eines bereits existierenden Werkes identifizierbar ist. 

Das ist selbst bei Menschengemachtem oft schwer zu beweisen, weil wir uns ja alle von Vorlagen inspirieren lassen und daraus eine eigene Handschrift entwickeln. Auf jeden Fall gilt: Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht, kann nur im Einzelfall und nur im Nachhinein geprüft werden.

Die Illustratoren und Illustratorinnen sehen den Knackpunkt in der Frage, «aus welchen Quellen und mit welchen Bildern die KI angelernt wird und ob wir als Urheber und Urheberinnen via Opt-in nach unserer expliziten Zustimmung gefragt und am Gewinn beteiligt werden».

Dabei handelt es sich jedoch eben nicht um eine juristische Frage. Sondern um ein Politikum.

Die engagierten Illustratoren und Illustratorinnen sehen ziemlich schwarz. Es bestehe ein «reelles Risiko, dass die aktuellen Entwicklungen im Bereich KI in naher Zukunft die ganze Kreativbranche und damit auch den Beruf der Illustrator:in akut gefährden werden».

Denn KI-Anbieter könnten Illustrationen als Massenware anbieten, was geradewegs zu einem Preisdumping führen könnte. Und schlimmer noch: «Illustration könnte auf lange Sicht als Handwerk verschwinden.»

Und das wäre nicht nur ein Verlust von Arbeitsplätzen, sondern von handwerklichem Know-how. «Wir befürchten, dass eine Kulturleistung wegrationalisiert wird. Der Wert der Einzigartigkeit und Vielfalt kreativen Schaffens wird durch die KI-Entwicklung massiv geschwächt. Er muss vor dem Einfluss von KI geschützt werden», so das Statement weiter.

Es müsse daher geklärt werden, ob es «regulatorische Lücken» gibt, die auf politischem Wege geschlossen gehörten.

Da KI anhand von Daten lernt, müsse sich eine technische Lösung finden lassen, also analog zum Ansatz von Verwertungsgesellschaften. «Sobald die KI von einem Werk lernt, sollten deren Betreiber eine Nutzungsgebühr bezahlen.»

Und: KI-generierte Erzeugnisse sollten eindeutig als solche gekennzeichnet werden, fordern die besorgten Illustratoren und Illustratorinnen weiter.