Content:

Dienstag
29.05.2001

«Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen, warum sehen wir sie nie». Dieser Slogan eines Tierschützers, ein Mitglied des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), sollte als Ganzbemalung auf einen Bus der städtischen Verkehrsbetriebe Luzern (VBL). Gemäss Bundesgericht durfte der Werbespruch abgelehnt werden, nachdem die VBL ihr Veto im Frühling 1998 unter anderem bei der Allgemeinen Plakatgesellschaft Luzern, die die Aussenfläche des Busses vermietet, eingelegt hatte. Für die Verkehrsbetriebe ist der Text provozierend und er könnte von grossen Teilen der Bevölkerung als anstössig oder beleidigend empfunden werden, glaubt die VBL. Zugestanden wurden nur Hängeplakate im Innern. Nach dem Luzerner Stadtrat, dem Baudepartement und dem Verwaltungsgericht hat also auch das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen. Der Tierschützer hatte im wesentlichen geltend gemacht, das Werbeverbot sei «politische Zensur» und verletze die Meinungsäusserungsfreiheit. Dem hielten die Lausanner Richter entgegen, dass hier kein direkter grundrechtlicher Anspruch auf Zulassung bestehe. Anders als etwa bei öffentlichem Grund habe das Gemeinwesen auf Kommunikationsmöglichkeiten dieser Art kein Monopol. Auch private Fahrzeuge oder überhaupt andere Werbemittel könnten benutzt werden.