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Freitag
16.02.2001

TV3 darf keine Unterbrecherwerbung mehr schalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Privatsenders gegen das 1999 verfügte Verbot abgewiesen. Die Begründung des Gerichts steht noch aus. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte im Dezember 1999 die Unterbrechung von einstündigen Sendungen wie «Fohrler live», «Räz» oder «Emergency Room» beanstandet. Die einstündigen Produktionen seien in sich geschlossene Sendungen, die nach den Vorschriften des Radio- und Fernsehgesetzes nicht unterbrochen werden dürfen, befand das Bakom. Im vergangenen Juni hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die vom Fernsehsender dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen. TV3 gelangte daraufhin mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht.