Content:

Dienstag
16.10.2012

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde  gegen eine DRS-2-Sendung über in- und ausländischen Staatsschutz abgewiesen. Die Radiosendung «Kontext» vom 20. Dezember 2011 handelte zwar von Opfern der Staatssicherheit (Stasi) in der früheren DDR, aber auch Aspekte der Bürgerüberwachung in der Schweiz wurden darin thematisiert. In der Beschwerde wurde denn auch bemängelt, dass ein falsches Bild vom schweizerischen Staatsschutz vermittelt worden sei.

Der kurze Teil der Sendung, der den schweizerischen Verhältnissen gewidmet war, folgte am Schluss der Sendung. Darin kam einzig ein Kritiker von staatlichen Überwachungstätigkeiten zu Wort, der ein «einseitig negatives Bild über den schweizerischen Staatsschutz» gezeichnet habe, wie die UBI festhält. «Dieser Teil ist allerdings im Kontext der ganzen Sendung zu betrachten», führt die Beschwerdeinstanz in ihrer Begründung aus.

«In der beanstandeten Radioausstrahlung wird ausschliesslich über negative Aspekte des Staatsschutzes berichtet. Es kommen Opfer oder Kritiker zu Wort. Dieser besondere Blickwinkel ist für die Hörer klar erkennbar. (...) Die primär allgemeinen und politischen Kritikpunkte gegen Überwachungstätigkeiten in der Schweiz erforderten schliesslich nicht zwingend die Ausstrahlung einer Gegenposition.»

Eine ausgewogene Darstellung der Aktivitäten des schweizerischen Staatsschutzes ist gemäss UBI nur erforderlich, wenn die Sendung im Vorfeld einer Volksabstimmung mit einer entsprechenden Fragestellung ausgestrahlt worden wäre. Da dies nicht der Fall war, hat sie die Beschwerde einstimmig abgewiesen. Der Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden.