Das Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland hat darauf verzichtet, gegen die «Berner Zeitung» (BZ) und den zuständigen Journalisten Adrian Zurbriggen eine Strafverfolgung wegen zweier Amtsgeheimnisverletzungen in Zusammenhang mit der Sozialhilfe-Diskussion in der Stadt Bern einzuleiten. Laut dem Entscheid überwiege das öffentliche Interesse an den publik gemachten Fakten, teilte die Informationsstelle der Espace Media am Freitag mit.
Nach Bekanntwerden eines konkreten Falles im Sommer und der seither geführten Debatte über Sozialhilfemissbrauch sei es für die Öffentlichkeit von grossem Interesse zu wissen, wie die städtische Sozialdirektion funktioniert und wie die Steuergelder bei der Sozialhilfe eingesetzt werden, begründete das Untersuchungsrichteramt den Entscheid. Demgegenüber würden die Interessen der Geheimhaltung des Berichts und des Sitzungsprotokolls «deutlich» in den Hintergrund treten.
Im Juli 2008 hatte die BZ aus dem noch unveröffentlichten Bericht des Ausschusses Sozialhilfe der stadträtlichen Kommission für Bildung, Soziales und Kultur (SBK) zitiert. Im Februar 2009 publizierte die «Berner Zeitung» Auszüge aus dem vertraulichen Protokoll eines Hearings der SBK mit dem städtischen Finanzinspektor Beat Büschi. In beiden Fällen hat das Büro des Stadtrats Strafanzeigen wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.
Die «Berner Zeitung» nimmt diesen Entscheid für die Pressefreiheit und eine kritische Berichterstattung im Interesse der Öffentlichkeit mit Befriedigung zur Kenntnis.
Freitag
25.09.2009



