Als unbegründet hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde abgewiesen, in der die Missachtung der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung in der «SonntagsZeitung» gerügt wurde. Hintergrund: In der SZ war ein Interview mit dem begeisterten Logistikchef einer Baufirma erschienen. Unter dem Titel «Ohne Orange stünden unsere Maschinen still» fand sich der Untertitel «Wer ständig auf Achse ist, braucht ein gut funktionierendes Mobiltelefonnetz. Orange überzeugt mit hervorragender Netzqualität.» Über Titel und Untertitel stand der Hinweis «Anzeige». Nach Ansicht des Beschwerdeführers würden viele «Schnell-Leser» nicht erkennen, dass es sich bei diesem Text um ein bezahltes Inserat handle. Zwar sei es durch eine Linie vom redaktionellen Teil getrennt und zudem mit dem «wohl absichtlich leicht übersehbaren» Hinweis «Anzeige» gekennzeichnet. «Die ganze Aufmachung des Inserats ist jedoch nur schwer von einem redaktionellen Artikel zu unterscheiden. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sowohl Titel wie Untertitel wie Bildlegende den redaktionellen Artikeln der ÐSonntagsZeitungð nachgebildet sind.»
Der Rechtsdienst der SZ-Besitzerin Tamedia AG erklärte seinerseits, die Gestaltung der Inserate falle nicht in die Zuständigkeit der Redaktion, sondern sei ausschliesslich Sache der Verlags AG «SonntagsZeitung»: «Ein Austausch zwischen Verlag und Redaktion findet lediglich im Bereiche politischer Inserate statt, ein Bereich, um den es hier nicht geht.» Und die allgemeinen Regeln zur Trennung von redaktionellem und kommerziellem Teil auf der gleichen Zeitungsseite seien in diesem Fall eingehalten worden.
Nach Ansicht des Presserates besteht die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Verwechslungsgefahr nicht: «Der Werbetext ist für die Leserschaft begrifflich, optisch und inhaltlich ohne weiteres als solcher erkennbar. Zwar lehnt sich das Layout des Inserats offensichtlich an dasjenige der ÐSonntagsZeitungð an. Ein entsprechendes Inserat von Orange - diesmal in Form eines Interviews mit einem Kulturmanager - erschien übrigens wenig später in der ÐBerner Zeitungð; dort war das Layout durch dasjenige der BZ Ðinspiriertð. Diese blosse Annäherung der optischen Darstellung vermag aber nichts daran zu ändern, dass sich die Leserschaft dadurch kaum täuschen lassen dürfte.» Die vollständige Stellungnahme 17/2002 finden Sie unter http://www.presserat.ch/15440.htm
Donnerstag
09.05.2002