Für Computer mit Internetanschluss dürfen in Deutschland keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin Recht, welche sich dagegen wehrte, für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC Gebühren an die Rundfunkanstalt NDR zu zahlen. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass der NDR derzeit im Internet «keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung» stelle. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten, deshalb sei die Gebühr unzulässig.
Montag
21.12.2009



