Content:

Donnerstag
21.02.2002

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass fünf Filme die Premiere World zeigen wollte, als pornografisch gelten und damit nicht gesendet werden dürfen. Das Gericht bestätigt eine Entscheidung der Hamburgischen Medienanstalt (HAM), welche die Ausstrahlung der Filme untersagte, da sie gegen das rundfunkrechtliche Pornografieverbot verstiessen. Premiere World klagte dagegen und blitzte jetzt in höherer Instanz ab. Premiere World wollte mit dem Verfahren eine Neubestimmung des Pornografiebegriffes erreichen. Der deutsche Privatsender argumentierte mit dem gesellschaftlichen Wertewandel und der eigenen Verschlüsselungstechnologie, die einen effizienten Jugendschutz garantierten. Die Erotik-Programme sind für den Sender einer der wichtigsten Anreize, ein Abonnement des Pay-TV-Senders abzuschliessen. Nach geltendem Recht darf Premiere World nur Softpornos zeigen, die sehr ähnlich wie diejenigen im Free-TV sind.