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Freitag
21.09.2001

Redaktionen sind nicht dazu verpflichtet, Leserbriefe zu veröffentlichen, schreibt der Schweizer Presserat am Freitag. Der Rat wies eine Beschwerde ab, wonach dem «Magazin» vorgeworfen wurde, einen kritischen Leserbrief zu einer Christus-Karikatur von Manfred Daix nicht abgedruckt zu haben. Im Fall der Deix-Karikatur hatte die Redaktion des «Magazins» 65 meist kritische oder sogar empörte Reaktionen erhalten. Eine Auswahl der Leserbriefe sei daher unumgänglich gewesen. Mit neun abgedruckten Leserbriefen habe die Redaktion der Empfehlung des Presserates entsprochen, beim Abdruck von Leserbriefen grosszügig zu sein. Der Beschwerdeführer monierte zudem, dass die Karikatur von Deix zentrale christliche Glaubensinhalte verhöhne. Dem widersprach der Presserat. Mit seiner Abbildung Christi als Bauerntölpel habe Deix die wissenschaftliche Rekonstruktion des Christus-Kopfes auf satirische Art ad absurdum führen wollen. Der Karikatur könne deshalb nicht unterschoben werden, sich über den christlichen Glauben lustig zu machen.