Der Mobilfunkanbieter Orange darf in der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch keine 30 Meter hohe Telefonantenne errichten. Ein solcher «Fremdkörper» beeinträchtige das Landschaftsbild allzu stark, befand das Verwaltungsgericht Bern am Montag. Einstimmig schmetterte das fünfköpfige Richtergremium die Beschwerde des Mobilfunkanbieters gegen den abschlägigen Bewilligungsentscheid der Vorinstanz ab. Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hatte Orange das Errichten der Mobilfunkanlage untersagt.
Im Unterschied zu Orange verfügt Konkurrent Swisscom auf dem Gurnigel bereits über zwei Antennen. Die Anlagen seien aber nicht mit dem Orange-Vorhaben zu vergleichen, hielt das Gericht fest. Die beiden Antennen seien kleiner, unauffälliger und ersetzten in der Region das Telefon-Festnetz, auf das jedermann Anspruch habe.
Montag
28.04.2003