Auf der Internetseite von «Moneyhouse» dürfen auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschänkt publiziert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidg. Datenschutzbeauftragten abgewiesen, wie die Betreiberin von Moneyhouse, die Zuger Firma Itonex am Freitag mitteilte. Dort sind seit 1995 sämtliche Handelregisterdaten gratis abrufbar, auch solche, die nicht mehr aktuell sind. Dabei besteht die Möglichkeit einer gezielten Personenabfrage.
Der Eidg. Datenschutzbeauftragte hatte im vergangenen Mai eine Empfehlung an die Itonex geschickt, Daten über nicht mehr bestehende Verbindungen zwischen Personen und Firmen nach Ablauf einer dreijährigen Frist zu entfernen, wie dies das Schweizerische Handelsamtsblatt in seiner Online-Ausgabe macht. Zudem seien auf Begehren von Personen oder Firmen alle die sie betreffenden Daten umgehend zu löschen.
Nachdem die Itonex die Empfehlung abgelehnt hatte, erhob der Datenschutzbeauftragte Klage beim Bundesverwaltungsgericht, die jetzt abgewiesen wurde. Laut dem Urteil liegt die private, zeitlich unbeschränkte Weiterverbreitung auch von veralteten Handelsregisterdaten innerhalb des gesetzlichen Zwecks. Eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne des Datenschutzgesetzes liege damit nicht vor. Zu Recht habe die Itonex es auch abgelehnt, Löschungsbegehren von Privaten oder Unternehmen stattzugeben. Datenlöschungen würden dazu führen, dass gewisse, nach wie vor aktuelle Einträge als inexistent erachtet werden könnten.
Diese Intransparenz würde den Zweck der informationellen Erleichterung des Geschäftsverkehrs unterlaufen. Gemäss Daniel Menna, Sprecher des Datenschutzbeauftragten, wird nun zu prüfen sein, ob der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden soll.
Freitag
07.03.2008