Das Bundesgericht hat die Berufung des Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz im Streit um eine Gegendarstellung im «Nouvelliste» abgewiesen. Rappaz hatte sich zu einer Artikelserie gegen die Cannabis-Legalisierung äussern wollen. Im April und Mai vergangenen Jahres waren in der Walliser Zeitung «Le Nouvelliste» mehrere Artikel erschienen, die sich gegen eine Cannabis-Legalisierung richteten. Rappaz verlangte ein Recht auf Gegendarstellung, das ihm jedoch verweigert wurde. Er klagte in der Folge beim Walliser Kantonsgericht. Dieses wies sein Ersuchen am 2. Oktober 2002 ab. Seine dagegen erhobene Berufung ans Bundesgericht war nun ebenfalls erfolglos. Der Entscheid aus Lausanne liegt erst im Dispositiv vor. Die Begründung ist noch ausstehend.
Mittwoch
16.04.2003