Selbst mit eingerichteten Sicherheitscodes darf der angeschlagene Pay-TV-Sender Premiere keine Erotikfime ausstrahlen, wie das Münchner Verwaltungsgericht am Montag entschied. Jugendliche seien vor dem Empfang trotz der dazu benötigten Eingabe einer Pin-Nummer nicht ausreichend geschützt, befanden die Richter. Mehrere vom Premiere-Vorgängersender DF1 ausgestrahlten Filme wurden von der bayerischen Landesmedienanstalt als Pornos beanstandet, wogegen Premiere Klage einreichte. Laut Angaben eines Premiere-Sprechers werde das Urteil keine Auswirkungen auf das laufende Programm haben.
Montag
23.09.2002