Das Vergewaltigungsverfahren gegen Roman Polanski wird nicht ad acta gelegt. Das erklärte Richter Scott Gordon in einer mehrseitigen Entscheidung. Der Richter in Los Angeles reagierte am Freitag damit auf ein Einstellungsgesuch von Samantha Geimer, die 1977 als Minderjährige von Polanski vergewaltigt worden war.
Die US-Justiz und der Filmregisseur haben sich Jahre später in einem Deal auf den Vorwurf «unerlaubter Sex mit Minderjährigen» verständigt. Polanski bekannte sich schuldig und verbrachte 42 Tage im Gefängnis.
Aus unterschiedlichen Gründen platzte der Deal. Die Anklage auf eine mehrjährige Haftstrafe blieb bestehen, worauf Roman Polanski vor der Urteilsverkündung floh. «Der Angeklagte ist flüchtig und weigert sich, den richterlichen Anordnungen nachzukommen», so die Begründung des Gerichts. Gemäss Polanskis Anwalt weigert sich dieser, da er mit einem unfairen Prozess rechnen müsse.
Es sei nicht die Schuld der Justiz, dass das Verfahren weitergeführt werde, heisst es in der Gerichtsentscheidung. Wie das Opfer selber «eindrücklich beschreibe», so Richter Scott Gordon, schade Polanskis Verhalten ihr weiterhin und verschlimmere das Trauma der Vergewaltigung.
Der Antrag auf Einstellung des Gerichtsprozesses hat vor ein paar Tagen einen weiteren angeblichen Fall von Missbrauch zutage gefördert. Anwältin Gloria Allred vertritt eine Frau, die Roman Polanski ebenfalls vorwirft, sie als Minderjährige missbraucht zu haben. Obwohl die Tat verjährt sei, breche die Frau ihr Schweigen, «damit Samantha und die Welt wissen, dass sie nicht das einzige minderjährige Opfer von Roman Polanski» sei.
Gloria Allred erklärte an einer Pressekonferenz, dass ihre Mandantin bereit sei, unter Eid auszusagen, falls es zu einem Strafprozess käme.
2009 wurde Roman Polanski, als er als Gast ans Zurich Filmfestival kam, wegen den gleichen Vorwürfen festgenommen.