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Donnerstag
28.08.2003

Beim am Donnerstag begonnenen Zivilprozess um die Vermarktungsrechte an der ältesten genaueren Sternenabbildung der Welt, der 3600 Jahre alten Himmelsscheibe von Nebra, ist eine gütliche Einigung gescheitert. Beim Prozess am Landgericht Magdeburg klagte das deutsche Bundesland Sachsen-Anhalt als Eigentümer der Scheibe gegen die nahe Nebra gelegene Stadt Querfurt. Querfurt hatte sich beim Patent-Markenamt München den Begriff Himmelsscheibe von Nebra und andere Bezeichnungen als Markennamen sichern lassen und darf die Namen damit als einzige für Vermarktungszwecke verwenden.

Weil sich die Streitparteien am Donnerstag beim Zivilprozess nicht näher kamen, wird das Landgericht nun am 16. Oktober eine Entscheidung über die Rechte an dem archäologischen Sensationsfund treffen. Bis zu der Entscheidung können sich die Parteien noch aussergerichtlich einigen. Vielleicht werde der Fall wegen seiner Einzigartigkeit bis zum Bundesgerichtshof gehen, sagte der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Landgerichtes, Gernot Clodius.