Die Potsdamer Staatsanwaltschaft muss nicht gegen das Kanzlerpaar Olaf Scholz und Britta Ernst wegen Dokumenten im Müllcontainer ermitteln.
Nach dem G-7-Gipfel in Elmau fanden sich im Hausmüll der Wohnanlage des Kanzlerpaars Unterlagen zum Gipfel. Diese hätten aber nur «Kurzprofile der Partner/innen der Staats- und Regierungschefs» enthalten und trugen laut DPA den Verweis «Verschlusssache». Die Staatsanwaltschaft prüfte deshalb auf «Verletzung des Dienstgeheimnisses nach Paragraf 353b des Strafgesetzbuches», konnte aber die Ermittlung nach der kurzen Prüfung einstellen.
Der Klein Report stellt fest: Der Kanzler Olaf Scholz zeigt nicht nur Gedächtnislücken wie beim Cum-Ex-Skandal, sondern verschusselt, gemeinsam mit seiner Partnerin, auch noch seinen Dienstmüll.