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Donnerstag
01.07.2010

Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann abgelehnt. Der Fernsehmoderator wird weiter beschuldigt, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu haben. «Der Erlass eines Haftbefehls wie auch die Entscheidung, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten, setzen voraus, dass ein dringender Tatverdacht besteht, dass ein Haftgrund vorliegt und dass die Anordnung und der Vollzug der Untersuchungshaft verhältnismässig sind», schreibt das Gericht am Donnerstag unter anderem in einer Pressemeldung. Kachelmann hingegen bestreitet die Tat.

«Die Kammer führt zur Voraussetzung des dringenden Tatverdachts aus, dass die Aussage des mutmasslichen Opfers zur Tat sowie zum Geschehen vor und nach der Tat nach Aktenlage glaubhaft sei. Demgegenüber wirke die Einlassung von Herrn Kachelmann zum Ablauf des Geschehens am mutmasslichen Tatabend u.a. im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmasslichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel», so das Gericht weiter. Die Kammer führt ferner aus, «dass die Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmasslichen Opfers nach Aktenlage bei einer Gesamtbetrachtung auch unter Berücksichtigung der von der Verteidigung vorgetragenen Einwände nicht nur durch das Nachtatverhalten einschliesslich des Ablaufs der Anzeigenerstattung und das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen in Heidelberg, sondern u.a. auch durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt werden.»

Deshalb geht das Gericht davon aus, dass Kachelmann nach Aktenlage dringend verdächtig ist, den Tatbestand der besonders schweren Vergewaltigung nach § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB sowie - wegen der Verwendung eines Messers - den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht zu haben.

Angesichts einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bestehe ein ganz erheblicher Fluchtanreiz, schreibt das Gericht am Donnerstag. In Anbetracht der Schwere der Tat sei die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft auch verhältnismässig.

Eine Kurz-Chronik des Ablaufes - am 15. Juni 2010: Jörg Kachelmann bleibt weiterhin in Haft, am 19. Mai 2010: Anklage gegen Jörg Kachelmann, am 11. April 2010: Kachelmann droht Schweizer Medien mit Prozess und am 23. März 2010 - als alles begann: Dunkle Wolken über Wetterfrosch Jörg Kachelmann