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Freitag
27.06.2003

Der Thurgauer Regierungsrat hält kantonale Verbote für Alkohol- und Tabakwerbung nicht für sinnvoll. Wirkungsvoll könne nur ein landesweites oder besser noch ein EU-weit geltendes Werbeverbot sein. In einer Motion hatten die Unterzeichnenden ein Gesetz für das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol im Kanton Thurgau beantragt. Der Regierungsrat teilte zwar die Sorge der Motionärin über den wachsenden Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen, verwies jedoch in seiner Antwort vom Freitag auf aktuelle, landesweit laufende Massnahmen. Im Übrigen sei die Zweckmässigkeit kantonaler Verbote allgemein fraglich, da sie nur einen Teil der Werbekanäle erfassen, so der Thurgauer Regierungsrat. Die Werbung in der nationalen und internationalen Presse, in elektronischen Medien oder Kinos liesse sich damit jedenfalls nicht verhindern.