Ein Werbespot für Kirschstengeli ist gemäss dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit dem Alkoholwerbeverbot im Radio- und Fernsehgesetz vereinbar. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte im Werbespot auf SF DRS die Darstellung eines Glases Kirsch, begleitet vom Satz «mer nimmt echte Schwiizer Kirsch», als werbend qualifiziert. Die beanstandete Sequenz dauerte zwei Sekunden. Dazu meinte das UVEK, dass eine nur zwei Sekunden dauernde Botschaft beim Publikum kaum einen Kaufreiz auslöse. Die Werbung wolle zudem Schokolade verkaufen und nicht den Kirschhandel fördern.
Dienstag
27.03.2001